Handwerksbetriebe
Ohne rechtliche Beratung ist es für Handwerksbetriebe häufig schwierig, ihre Forderungen durchzusetzen.
Deshalb befassen wir uns besonders mit der Durchsetzung von Forderungen vom ersten Anforderungsschreiben, über das Mahnverfahren, bis zur Zwangsvollstreckung.
Wir befassen uns auch mit der Abwehr von Mängelhaftungsansprüchen, so dass diese Einwendung Ihren Werklohnanspruch nicht hindert.
Weiter setzen wir einen besonderen Schwerpunkt auf die Abwehr von Mängelhaftungs- und Schadenersatzansprüchen. Wir setzen uns mit der Versicherung in Verbindung, unterstützen Sie im Beweissicherungsverfahren, führen den gesamten Schriftverkehr, helfen Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit Sachverständigen.
