Architekten
Für Architekten machen wir Honorarforderungen nach HOAI oder pauschal geltend. Wir übernehmen die Prüfung von Mängelansprüchen gegen den Architekten nach Leistungsphasen im Sinne der HOAI. Wir betreuen den Architekten von der Vertragsanbahnung zur Vermeidung von unkalkulierbaren Risiken über die Bauphase, die Abnahme und die Durchsetzung der Honoraransprüche.
Wir verfügen über besondere Kenntnisse und Erfahrung im Haftungs– und Versicherungsrecht, wodurch uns eine Risikokalkulation möglich ist.
