Ärzte
Wir haben Erfahrungen bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach GOÄ sowie bei der Abwehr möglicher Ansprüche gegen den Arzt bzw. gegen den Zahnarzt.
Die meisten Rechtsfragen des Arztrechts lassen sich nicht mittels eigens für Ärzte und Zahnärzte gesetzlicher Einzelnormen beantworten.
Deshalb ist eine rechtliche Beratung in diesem Bereich besonders wichtig.
Dies gilt bereits im Vorfeld. So muss der Arzt über seine Aufkl&suml;rungs– und Dokumentationspflichten informiert sein. Dies birgt häufig im Falle der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen viele Probleme, die bei richtiger Aufklärung des Patienten und richtiger Dokumentation hätten vermieden werden können.
