Straßenausbaubeitragsgesetz

Im Jahre 2006 wurde in Berlin ein Straßenausbaubeitragsgesetz verabschiedet, was erhebliche Konsequenzen für Haus- bzw. Grundstückseigentümer in Berlin haben kann.

Ähnliche gesetzliche Regelungen bzw. satzungsrechtliche Regelungen gab es schon seit Beginn der 90er Jahre in fast allen Bundesländern.

Der Senat von Berlin hat nunmehr im Wege eines Gesetzes ebenfalls eine solche gesetzliche Grundlage geschaffen.

Im Rahmen dieses Gesetzes können Straßenausbaumaßnahmen auf die jeweiligen Anleger, d. h. Eigentümer, umgelegt werden.

Insbesondere bei Neuerungs- bzw. Alterungsmaßnahmen können die Kosten, die hierfür entstehen, auf die jeweiligen Eigentümer umgelegt werden.

Je nach Art der Ausbaumaßnahme können somit erhebliche finanzielle Verpflichtungen auf die Eigentümer zukommen.

Unser Büro hat sich mit diesem Thema sowohl außergerichtlich im Widerspruchsverfahren als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem Verwaltungsgericht seit einigen Jahren intensiv beschäftigt.

Da dieses Gesetz in Berlin neu ist und die Verwaltung noch wenig bzw. keine Erfahrung im Umgang und mit der Durchführung einer solchen gesetzlichen Grundlage hat, ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Bescheide, die in Zukunft vermehrt ergehen werden, fehlerhaft ist. Es ist daher dringend anzuraten, falls ein solcher Bescheid bei einem Eigentümer eingeht, unbedingt rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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